🤔 Häufig gestellte Fragen
In Nordrhein-Westfalen sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Eine Verlängerung dieser Frist kann beantragt werden.
Es gibt grundsätzlich zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der die Asche anschließend beigesetzt wird. Weitere Optionen sind Seebestattungen und Naturbestattungen in speziellen Wäldern.
Die Kosten einer Bestattung variieren je nach den persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen. Sie setzen sich zusammen aus den Bestattungsleistungen, kommunalen Gebühren und Auslagen für weitere Dienstleister.
Eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung kann durch eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto erfolgen, um sicherzustellen, dass das Geld ausschließlich für die Beerdigung verwendet wird.